Ein Fischhändler aus Hoek van Holland muss sich demnächst vor Gericht verantworten, weil er einer Frau mit Gesichtsschleier nicht helfen wollte. Das Berufungsgericht in Den Haag hat entschieden, dass es ausreichende Gründe gibt, ihn wegen möglicher Diskriminierung strafrechtlich zu verfolgen.
Der Vorfall ereignete sich am 25. September 2022. Die Frau ging in ein Fischgeschäft, um Kibbeling zu kaufen, und trug einen Niqab, wodurch nur ihre Augen sichtbar waren. Der Verkäufer weigerte sich, sie zu bedienen. Auf Videoaufnahmen, die die Frau selbst aufnahm, ist zu hören, dass er keine Kunden bedient, deren Gesicht er nicht sehen kann. Er gab an, dass er dem nicht vertraue und dass er selbst bestimme, an wen er verkauft.

Die Frau erstattete danach Anzeige, weil sie findet, dass sie aufgrund ihres Glaubens ungleich behandelt wurde. Ihrer Ansicht nach ist der Niqab eine religiöse Ausdrucksform und war der Grund dafür, dass ihr die Bedienung verweigert wurde.
Die Staatsanwaltschaft entschied zunächst, den Fall nicht weiterzuverfolgen. Nach Ansicht der Justiz gab es nicht genug Beweise dafür, dass die Weigerung mit Religion zu tun hatte. Der Verkäufer habe sie abgewiesen, weil ihr Gesicht nicht sichtbar war, nicht wegen ihres Glaubens. Die Frau akzeptierte das nicht und legte beim Berufungsgericht Beschwerde ein.
Dieses Gericht hat nun anders entschieden. Nach Ansicht der Richter gibt es genügend Hinweise, um den Fall dennoch vor Gericht zu bringen. Die Anzeige, die Videoaufnahmen und Aussagen in der Akte bieten ihrer Ansicht nach eine ausreichende Grundlage für die Strafverfolgung.
Außerdem ist das Gericht der Ansicht, dass der Fall von breiterem Interesse ist. Noch ist nicht klar, wo für Ladeninhaber die Grenze liegt, jemanden wegen gesichtsverhüllender Kleidung abzuweisen. Ein Gerichtsverfahren kann helfen, darüber mehr Klarheit zu gewinnen.



